Mehr Bio im Tank: Zusätzlich zum bisherigen Kraftstoff für Ottomotoren, der grundsätzlich bis zu 5 Vol. % Bioethanol (E5) enthält, kommt nun Ottokraftstoff mit einem Bioethanolanteil von bis zu 10 Vol. %. Die Produktbezeichnung lautet “E10″ – die Zapfsäulen werden entsprechend gekennzeichnet. Doch Vorsicht! E10 ist, im Gegensatz zu E5, jedoch nicht für alle Fahrzeugmodelle geeignet!
Verbraucherschützer fordern eine E10-Garantie der Autohersteller für ihre Modelle. Ohne eine solche Bestätigung der Verträglichkeit sei der neue Biotreibstoff tot, sagte der Energieexperte des Verbraucherzentrale Bundesverbands, Holger Krawinkel. Mit der Garantie gemeint ist eine verbindliche Aussage des Herstellers, ob ein Auto das neue, mit zehn Prozent Bioethanol versetzte Benzin verträgt oder nicht. Bisher ist die Rechtslage im Schadensfall unklar, womöglich bleiben die Autobesitzer im Fall des Falles auf ihrem Schaden sitzen.